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Integrationspreis

Konzept

Die Integrations-Stiftung Schwabach verleiht mit Unterstützung der Stadt Schwabach und unter der Schirmherrschaft des Schwabacher Oberbürgermeisters den Schwabacher Integrationspreis. Mit ihm sollen besondere Leistungen ausgezeichnet werden, die der Integration und dem Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen und Altersklassen der Bürgerschaft Schwabachs dienen.



Wozu gibt es einen Integrationspreis?

Schwabach zeichnet sich durch eine Vielfalt von Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlichster Herkunft und Kultur aus.  Der Integrations-Stiftung und der Stadt Schwabach sind sowohl die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund  als auch die Solidarität mit benachteiligten Gruppen, den Schwachen, Kranken und Menschen mit Behinderung und deren Inklusion ein großes Anliegen. Unsere Stadtgesellschaft steht angesichts der demographischen Entwicklung vor den typischen Problemstellungen einer alternden Gesellschaft. Das gute und feste Zusammenleben der verschiedenen Generationen ist Grundvoraussetzung für eine gesunde, menschliche und tolerante Stadt-Gesellschaft. Von großer Bedeutung ist auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in Schwabach leben. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung des demographischen Wandels und damit zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit eines toleranten und solidarischen Lebens in Schwabach.

 

Viele Menschen, Organisationen, Verbände, Unternehmen, Schulen und Initiativen engagieren sich für das Thema Integration. Mit der Vergabe des Integrationspreises sollen hervorragende Beispiele hierfür gewürdigt und öffentlich sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus sollen die Verantwortlichen in ihrem Engagement im gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Bereich bestärkt und weitere Personen dazu motiviert werden, ihrem Beispiel zu folgen.



Wer kann sich bewerben oder vorgeschlagen werden?

Für den Schwabacher Integrationspreis vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Träger, Einrichtungen, Organisationen, Verbände, Schulen oder Unternehmen, die in herausragender und vorbildlicher Weise durch berufliche oder private Initiativen einen wertvollen Beitrag zur besseren Integration in Schwabach leisten. Vorschlagsberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt, aber auch die Träger der Projekte selbst.

 

Grundvoraussetzung für die Teilnahme eines Projektes oder einer Person ist, dass Schwabach als Lebens-/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde bzw. der Sitz der Organisation in Schwabach ist oder das vorgeschlagene Projekt für das Schwabacher Stadtgebiet konzipiert wurde.

 

 

Was wird ausgezeichnet?

Projekte, Initiativen, beispielgebende Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, berufsbildende oder ausbildungsbegleitende Aktionen sowie alle nachhaltigen Aktivitäten, die die dargestellten Ziele unterstützen und das Zusammenleben verbessern und vertiefen, können für den Integrationspreis vorgeschlagen werden.



Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Über die Preisvergabe entscheidet eine fünfköpfige Jury. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

• Der Vorstandsvorsitzenden der Integrations-Stiftung Schwabach

• Dem Oberbürgermeister der Stadt Schwabach

• Der Vorsitzenden des städtischen Integrationsrates

• Dem Leiter der Redaktion des Schwabacher Tagblattes

• Dem beauftragten Mitglied des Stiftungsbeirates der Integrations-Stiftung

 

Um junge Menschen an die Fragen von Integration und Inklusion heranzuführen, werden Schülerinnen und  Schüler an der Auswahl des Preisträgers beteiligt. Im durch Los bestimmten Wechsel sollen Klassen oder Projektgruppen der Johannes-Kern-Mittelschule, der Karl-Dehm-Mittelschule, der Hermann-Stamm-Realschule, der Städtischen Wirtschaftsschule, des Adam-Kraft-Gymnasiums und des Wolfram-Eschenbach-Gymnasiums aus den eingegangenen und vorsortierten Bewerbungen der Jury einen Preisträger empfehlen. In diesem Jahr wird das Adam-Kraft-Gymnasium einen Vorschlag erarbeiten.

 

In einer gemeinsamen Sitzung mit der Jury soll diese Empfehlung vorgestellt und begründet werden. Die Jury ist unabhängig. Sie entscheidet mit der Stimmenmehrheit ihrer Mitglieder.

 

Die Bekanntgabe des Preisträgers findet am 21. Juni 2024 im Evangelischen Haus in feierlichem Rahmen statt.



Wie ist der Schwabacher Integrationspreis dotiert?

Der Schwabach Integrationspreis ist mit einem Preisgeld von 5.000 € dotiert. Eine Aufteilung des Preisgeldes auf mehrere Preisträger bleibt vorbehalten. Das Preisgeld wird von der Integrations-Stiftung Schwabach zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf das Preisgeld besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

Wie kann man sich bewerben oder für
die Preisverleihung vorgeschlagen werden?

Die Bewerbung muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

• Bewerbungsschreiben mit Adresse, ggf. Hinweis auf den rechtlichen Vertreter, kurze Selbstdarstellung des Bewerbers, Kurzdarstellung des Projektes oder der Maßnahme

• Ausführliche Beschreibung des Projektes, der Maßnahme oder Initiative  (Ziel, Umfang, Beginn, Laufzeit, Beteiligte, Ergebnisse, Finanzierung etc.)

• Soweit vorhanden weitere Unterlagen wie Presseberichte, Materialien, Dokumentationen etc.

 

Ein Bewerbungsbogen kann hier ausgefüllt und herunter geladen werden.

Die Bewerbung muss spätestens am 31.03.2024 beim Stiftungsbeirat der Integrations-Stiftung Schwabach eingereicht werden:

 

Bewerbung per E-Mail:
Frau Angelika Preinl

ap@integrationsstiftung.de

 

Per Post:

Integrations-Stiftung Schwabach

Auf der Aich 1–3 · 91126 Schwabach

 

Es besteht die Möglichkeit, vor einer formalen schriftlichen Bewerbung in einem Telefonat abzuklären, ob das Projekt oder die Idee den Intentionen und Bedingungen der Ausschreibung entspricht.

Telefon: 0172 8650885

 

 

Ausschreibung als PDF herunterladen:

Bewerbung

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